Richtlinien für die Grundstücksvergabe
Der Rat der Gemeinde Lindern legt für jedes Baugebiet vor Verkaufsbeginn den Grundstückskaufpreis sowie die Erschließungskosten, die durch einen Ablösevertrag erhoben werden, fest.
Vorrang haben Käufer, die den Wohnraum für sich selbst nutzen wollen.
Die Grundstücke sind in einem Zeitraum von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages mit einem bezugsfertigen Wohngebäude gemäß den Richtlinien des jeweiligen Bebauungsplanes zu bebauen.
Ansprechpartner/in
Christine Siemer | |
Rathaus Lindern, Zimmer 8 - Finanzverwaltung / Personalbüro / Wahlen // 1. OG Kirchstraße 1 49699 Lindern Telefon: 05957 9610-15 E-Mail: siemer@lindern.de Aufgaben: |